Kanzlei HEINZE & HEINZE - Bonn - Rechtsbeistand und Rechtsanwalt
 


ARBEITSRECHT (FACHANWALT)


Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeit­geber wie auch Arbeitnehmer bei der Prüfung von Arbeits­ver­trägen sowie bei gerichtlichen und außer­ge­richt­lichen Auseinandersetzungen. Wir vertreten unsere Klienten vor Arbeits-, Landes­ar­beits­ge­richten und vor dem Bundesar­beitsgericht. 

Die Interessenvertretung umfasst auch Regelungen mit dem Betriebsrat.


Individualarbeitsrecht

  • Abfindung
  • Arbeitsgerichtliche Streitigkeiten
  • Arbeitsrechtliche Inte­res­sen­vertretung
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Diskriminierung
  • Elternzeit
  • Kündigungsschutzrecht
  • Wiedereingliederung
  • Zeugniskorrektur

Kollektives Arbeitsrecht

  • Beschlussverfahren
  • Betriebsübergang
  • Einigungsstellenverfahren
  • Mitbestimmungs- und Be­triebs­ver­fassungsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Zeitarbeit